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Untersuchungsberechtigungsschein
Kurzbeschreibung
- Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung)
- Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden muss
- Für die Untersuchung hat die junge Person freie Arztwahl
- Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 ist
Unterlagen, die Sie benötigen:
- ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
- Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 10.3 Zentrale Dienste, Organisation & Bürgerservice
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- Rathausstraße 11-13
- 52222 Stolberg
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