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Untersuchungsberechtigungsschein

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Kurzbeschreibung

  • Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung)
  • Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden muss
  • Für die Untersuchung hat die junge Person freie Arztwahl
  • Nach Beschäftigungsbeginn  folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat   die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 ist

Unterlagen, die Sie benötigen:

  • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

  • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
  • Sie sind zwischen 15 und 18 Jahre alt.
  • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen.
  • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.

Zuständige Einrichtungen