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Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen
Beschreibung
Die steuerliche Unbedenklickeitsbescheinigung gibt Auskunft darüber, dass ein Steuerpflichtiger seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist und keine Zahlungsrückstände bestehen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nur dem Steuerpflichtigen selbst oder mit seiner Zustimmung (Vollmacht) ausgestellt werden.
Sie muss z. B. bei der Bewerbung für öffentliche Aufträge vorgelegt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 20.3 Zahlungsabwicklung / Vollstreckung
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- Rathausstraße 11-13
- 52222 Stolberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02402 13-298
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