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Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen

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Beschreibung

Die steuerliche Unbedenklickeitsbescheinigung gibt Auskunft darüber, dass ein Steuerpflichtiger seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist und keine Zahlungsrückstände bestehen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nur dem Steuerpflichtigen selbst oder mit seiner Zustimmung (Vollmacht) ausgestellt werden.

Sie muss z. B. bei der Bewerbung für öffentliche Aufträge vorgelegt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen