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Herstellung eines Grundstückanschlusses

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Beschreibung

In der Stadt Stolberg, ist jedes bebaute Grundstück unterirdisch mit einer Grundstücksanschlussleitung an dem öffentlichen Kanal anzuschließen. Die Arbeiten zur Herstellung einer Grundstückanschlussleitung im öffentlichen Bereich darf ausschließlich durch das der Kupferstadt Stolberg beauftragte Unternehmen durchgeführt werden. Aktuell handelt es sich dabei um eine Bietergemeinschaft.  Der Anschlussnehmer leistet den Kostenersatz ( aktuelle Entwässerungssatzung §§11-15). Neben den Herstellungskosten hat der Anschlussnehmer auch die Kosten für eventuell erforderliche Erneuerung, Veränderung und Unterhaltung der Leitung im öffentlichen Bereich zu übernehmen. Auch eine eventuelle Verstopfung ist vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu beseitigen. Die Kanalbestandsdaten werden bei der Kupferstadt Stolberg gebührenpflichtig angefordert. Bei der Beantragung zur Herstellung eines Hausanschlusses sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Eine genehmigte / gestempelte Entwässerungsplanung
  • genehmigter Lageplan (von Maßstab 1:100 bis Maßstab 1:500) mit Eintragung der Anschlusshöhe an der Grundstücksgrenze und die Lage des Hausanschlusses an der Grenze. 

Der Antrag kann online hier gestellt werden. Die aktuelle Satzung finden Sie hier.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen