Suche
Gewerbemeldung
Beschreibung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn
1. der Betrieb verlegt wird,
2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
2a. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder
3. der Betrieb aufgegeben wird.
(§ 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Gewerbeordnung)
Die entsprechenden Formulare können heruntergeladen, ausgefüllt und per Post oder per Mail an die Kupferstadt Stolberg versandt werden.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 32 Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
-
- Rathausstraße 11-13
- 52222 Stolberg
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02402 13-379
-
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02402 13-496
-