BIS: Suche und Detail

Gewerbemeldung

Online

Beschreibung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

1. der Betrieb verlegt wird,

2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,

2a. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird oder

3. der Betrieb aufgegeben wird.

(§ 14 Abs. 1 Satz 1 und 2 Gewerbeordnung)

 

Die entsprechenden Formulare können heruntergeladen, ausgefüllt und per Post oder per Mail an die Kupferstadt Stolberg versandt werden.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen