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Antrag auf Verbrennen von Heckenschnitt

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Beschreibung

 

Das Verbrennen von Pflanzenabfällen im Freien ist grundsätzlich verboten. Die ordnungsgemäße Entsorgung derartiger Abfälle wird in der Kupferstadt Stolberg über diverse Standorte der bereitgestellten Bio- und Grünschnittcontainer sichergestellt.

Ausnahmsweise kann unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrennen von Heckenschnitt/Schlagabraum durch die hiesige Ordnungsbehörde erlaubt werden. Mit diesem Formular können Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen. Bitte beachten Sie die benötigte Vorlaufzeit von mindestens 7 Werktagen.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen