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Antrag auf Verbrennen von Heckenschnitt
Beschreibung
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen im Freien ist grundsätzlich verboten. Die ordnungsgemäße Entsorgung derartiger Abfälle wird in der Kupferstadt Stolberg über diverse Standorte der bereitgestellten Bio- und Grünschnittcontainer sichergestellt.
Ausnahmsweise kann unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrennen von Heckenschnitt/Schlagabraum durch die hiesige Ordnungsbehörde erlaubt werden. Mit diesem Formular können Sie eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen. Bitte beachten Sie die benötigte Vorlaufzeit von mindestens 7 Werktagen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 32 Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
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- Rathausstraße 11-13
- 52222 Stolberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02402 13-212
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