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Parkausweis für Behindertenparkplätz (blauer EU-Einheitlicher Parkausweis)

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Beschreibung

Dienstleistung: Antrag auf Parkausweis für Menschen mit Behinderung

Beschreibung

Die Beantragung eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung ermöglicht es Personen mit körperlichen Einschränkungen, Sonderparkplätze in unmittelbarer Nähe zu wichtigen Einrichtungen und Dienstleistungen zu nutzen. Dieser spezielle Parkausweis bietet berechtigten Personen erhöhte Mobilität und erleichtert den Alltag erheblich, indem er den Zugang zu reservierten Parkplätzen in verschiedenen Bereichen, wie z.B. vor Supermärkten, Arztpraxen und öffentlichen Gebäuden, ermöglicht.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt für die Beantragung eines Parkausweises sind in der Regel Personen, die aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen erheblich geh- oder stehbehindert sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
  • Blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Notwendige Unterlagen

Um einen Parkausweis zu beantragen, werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ausgefülltes Antragsformular: Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde oder online auf deren Website.
  2. Ärztliche Bescheinigung oder Schwerbehindertenausweis: Ein Nachweis über die Behinderung, z.B. in Form eines Schwerbehindertenausweises mit entsprechendem Merkzeichen.
  3. Lichtbild: Ein aktuelles Passfoto des Antragstellers.
  4. Personalausweis oder Reisepass: Zur Identitätsprüfung.

Ablauf der Beantragung

  1. Vorbereitung der Unterlagen: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente und füllen Sie das Antragsformular vollständig aus.
  2. Einreichung des Antrags: Reichen Sie den Antrag persönlich, per Post oder, falls verfügbar, online bei der zuständigen Behörde ein.
  3. Prüfung des Antrags: Die Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen.
  4. Entscheidung und Zustellung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Parkausweis per Post oder können ihn persönlich abholen.

Gültigkeit und Nutzung

Der Parkausweis ist in der Regel für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren gültig und kann bei Bedarf verlängert werden. Mit dem Parkausweis dürfen Sie auf speziell gekennzeichneten Behindertenparkplätzen parken sowie in bestimmten Bereichen, in denen das Parken normalerweise nicht gestattet ist (z.B. im eingeschränkten Halteverbot), jedoch unter Beachtung der örtlichen Vorschriften.

Kontakt und Unterstützung

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Beantragung wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Behörde oder besuchen Sie deren Website. Viele Städte und Gemeinden bieten auch telefonische Beratung oder persönliche Beratungstermine an, um Ihnen bei der Beantragung zu helfen.


Durch diese Dienstleistung tragen wir dazu bei, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und mobiles Leben führen können. Wir sind bestrebt, den Antragsprozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen