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Familienkarte
Beschreibung
Wer bekommt eine Familienkarte und was kostet sie?
Jede in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete erziehungs- bzw. umgangsberechtigte Person mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhält auf Antrag kostenlos die Familienkarte der StädteRegion Aachen.
Jede Familie erhält maximal zwei Karten. Sie wird auf zwei kartenberechtigte Personen (= Erwachsene) und auf alle Kinder der Familie ausgestellt. Wenn ein weiteres Kind geboren wird, muss eine neue Karte ausgestellt werden. Die alte Karte ist bei Neubeantragung abzugeben. Die Karte verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Eltern mit einem behinderten Kind endet die Bezugsdauer, wenn dieses das 27. Lebensjahr vollendet hat. Die Familienkarte ist nicht übertragbar. Das heißt, sie gilt nur für die Personen, die auf der Karte benannt sind.
Wie kann ich die Familienkarte beantragen?
Die Familienkarte kann online bei der StädteRegion Aachen oder in der Stadt bzw. Gemeinde beantragt werden, in der die Kinder mit den Eltern bzw. einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben und dort gemeldet sind. Für die Beantragung ist in jeder Kommune der StädteRegion Aachen eine Ausgabestelle eingerichtet, in der die Karte (auch nach einer Online-Beantragung) abgeholt werden muss. Die Ausgabestellen sind unten unter "Hinweise und Besonderheiten" aufgeführt. Zum Online-Antragsformular gelangen Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die Beantragung kann nicht vor Ort bei der StädteRegion Aachen erfolgen – bitte wenden Sie sich für die persönliche Beantragung unmittelbar an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Persönliche Beantragung in der Ausgabestelle bei Ihrer Kommune vor Ort:
Vor Aushändigung der Karte muss eine datenschutzrechtliche Erklärung unterschrieben werden.
Fall A)
Beide kartenberechtigte Personen haben den gleichen Nachnamen: Es genügt, wenn die antragstellende Person eine Datenschutzerklärung vor Ort unterschreibt.
Fall B)
Die kartenberechtigten Personen haben unterschiedliche Nachnamen bzw. Doppelnamen: In diesem Fall müssen beide jeweils eine eigene Datenschutzerklärung ausfüllen.
Folgende Dokumente bringen Sie bitte mit (auch wenn Sie die Karte online beantragt haben):
für Erwachsene: Personalausweis
für die Kinder eines der folgenden Dokumente:
Kinder- bzw. Personalausweis
Stammbuch
Geburtsurkunde
Pflegeausweis
Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über die Behinderung.
Die Karte wird Ihnen in der Ausgabestelle sofort ausgehändigt.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 10.3 Zentrale Dienste, Organisation & Bürgerservice
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- Rathausstraße 11-13
- 52222 Stolberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02402 13-291
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Profil: Link
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Telefon: 02402 13-271
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