Briefwahlunterlagen beantragen
Beschreibung
Ab dem 04.08.2025 können Sie online einen Antrag auf Briefwahl unter dem freigeschalteten Link Briefwahlantrag online beantragen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen gilt immer automatisch sowohl für die Hauptwahl als auch für eine mögliche Stichwahl – eine getrennte Beantragung ist nicht möglich.
Alternativ ist eine Antragstellung auch formlos per E-Mail an wahlamtstolbergde möglich. Bitte geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse und Ihr Geburtsdatum an. Wünschen Sie den Versand an eine abweichende Adresse, so geben Sie bitte die abweichende vollständige Adresse ein.
Wer bereits jetzt per E-Mail einen Antrag stellen möchte, kann dies nur für sich selbst tun – Sammelanträge für andere Personen sind nicht möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Voraussetzung für die Erteilung von Briefwahlunterlagen ist die Eintragung des/der Antragsstellenden in das Wählerverzeichnis der Kupferstadt Stolberg (Rhld.).
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 12. September 2025 12.00 Uhr beantragt werden. Bitte beachten Sie die mehrtägigen Postlaufzeiten, auf die das Wahlamt keinen Einfluss hat. Eine Zustellung bis zum nächsten Tag kann nicht gewährleistet werden.
Wir bitten darum, nach Möglichkeit ab dem 04.08.2025 von der Online Beantragung über die Homepage Gebrauch zu machen.
Bitte beachten Sie außerdem:
Die Bearbeitung und der Versand der Briefwahlunterlagen beginnen frühestens ab dem 04.08.2025. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Wahlamt
-
- Rathausstraße 11-13
- 52222 Stolberg
-