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Anmeldung für Große Hunde

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Beschreibung

Seit dem 01.01.2003 gilt das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW).
Hiernach sind große Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 Kg erreichen, vom Hundehalter beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung anzuzeigen (§ 11 LHundG NRW)
Für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW) und gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG NRW) ist bei der hiesigen Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zu beantragen. Die Erlaubnis sollte vor Anschaffung des Hundes beantragt werden.

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