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Fischereischein

Kurzbeschreibung

Ab Freitag, 3. Juli 2026, werden Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt.

Beschreibung

Einfache Beantragung und Umtausch ab Juli 2026 
Dafür müssen alle Personen, die ihre Fischerprüfung vor Freitag, 3. Juli 2026, bestanden oder ihren Fischereischein vor diesem Datum erhalten haben, einmalig den modernen Fischereischein bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen. Dabei werden die erforderlichen Daten auch in das Fischereiregister, die zentrale Fischereischeindatenbank des Landes, aufgenommen. Wichtig dabei ist: Fischereischeine, die vor Mittwoch, 1. Juli 2026, ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf Ihrer Gültigkeit fort und müssen erst danach umgetauscht werden. Ein vorzeitiger Umstieg auf die neuen Fischereischeine ist aber freiwillig möglich.

Der neue Fischereischein wird als Scheckkarte und elektronisches Zertifikat auf Lebenszeit ausgestellt. Seine Gültigkeit erhält er wie bisher durch die Entrichtung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe für ein oder fünf Kalenderjahre. Der Scheckkarten-Fischereischein wird von allen Bundesländern in Deutschland als Fischereischein anerkannt. Neben dem Online-Antrag bleibt weiterhin der Antrag über die örtlich zuständige Behörde möglich, um einen neuen Fischereischein zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger werden für neue Fischereischeine zukünftig grundsätzlich die freie Wahl zwischen beiden Antragswegen haben. 

Neu ist darüber hinaus, dass auch Gäste aus anderen Bundesländern, die in Nordrhein-Westfalen angeln, ab 3. Juli 2026, die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe entrichten müssen. Gleichzeitig wird mit dem neuen Format die Fälschungssicherheit deutlich erhöht und ermöglicht der Fischereiaufsicht durch eine moderne Kontroll-App eine schnelle und zuverlässige Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit der Dokumente.

Jugendfischereischein wird abgeschafft
Der bisherige Jugendfischereischein wird im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft:

Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren können trotzdem wie bisher auch die Fischerei in Begleitung einer Fischereischeininhaberin bzw. -inhabers ausüben. Mitgeführt werden muss nur ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis. Mit jenen Ausweis-Dokumenten können 10- bis 15-Jährige künftig auch Fischereierlaubnisscheine in entsprechenden Ausgabestellen erwerben.

 

Link für weitere Informationen (mit Links zur online Beantragung):

https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen

 

Links zur online Beantragung:

Fischereischein:  NRW Serviceportal - Leistung: Ausstellung eines Fischereischeins

Fischereiabgabe:  NRW Serviceportal - Leistung: Entrichtung einer Fischereiabgabe

Auslandsfischereischein: NRW Serviceportal - Leistung: Ausstellung eines Ausländerfischereischeins (Jahresfischereischein)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen