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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen

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Beschreibung

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen

Haben Sie im Ausland geheiratet? Sie können Ihre Ehe unter bestimmten Voraussetzungen in das deutsche Eheregister eintragen lassen. Dies ist zwar nicht verpflichtend, aber hilfreich, wenn die Ehe in Deutschland nachgewiesen werden muss, z. B. für:

  • Änderung der Steuerklasse.
  • Abschluss einer Familienversicherung.
  • Ausstellung einer deutschen Eheurkunde.

Grundlegende Hinweise:

  • Ausländische Mitbürger benötigen für eine Eheschließung in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer Heimatbehörden.
  • Nach einer Eheschließung im Ausland sollten Sie Ihre Heiratsurkunde von der zuständigen Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren lassen, um die Echtheit nachzuweisen.
  • Nach Rückkehr in die Bundesrepublik können Sie eine gemeinsame Namenserklärung beim Standesamt abgeben.

Ablauf der Online-Beantragung:

  • Anmeldung über das Nutzerkonto Bund mit dem neuen Personalausweis oder elektronischem Identitätsnachweis (eID).
  • Einreichung der Nachweise als Upload, später Nachreichen der Originale per Post.
  • Gebührenabwicklung erfolgt über ePayment.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine deutsche Eheurkunde.

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Geburtenregister.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass bzw. eID bei Online-Beantragung.
  • Nachweise über frühere Ehen oder Lebenspartnerschaften (z. B. Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden).
  • Legalisierte oder apostillierte Heiratsurkunde.
  • Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung.

Hinweise für ausländische Urkunden:

  • Alle Dokumente in nichtdeutscher Sprache müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.
  • Die Urkunden sind sowohl im Original als auch in der Übersetzung einzureichen.

Kosten:

Nachbeurkundung: 80€

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen