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Beschreibung

Anmeldung des Wohnsitzes: Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung

Wenn Sie in Stolberg eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug anzumelden.

  • Alleinige Wohnung: Sie nutzen ausschließlich eine Wohnung in Deutschland.
  • Hauptwohnung: Bei mehreren Wohnungen in Deutschland ist die zeitlich überwiegend genutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung. Weitere Wohnungen gelten als Nebenwohnungen.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit:

  • Persönlichen Daten (z. B. Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum)
  • Aktuellen Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)

 

Verfahrensablauf

Die Anmeldung kann online oder persönlich beim Bürgerservice erfolgen.

Online-Anmeldung

  1. Voraussetzungen prüfen:
    • Sie sind volljährig und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder sind EU-Bürger/in.
    • Sie ziehen innerhalb Deutschlands um.
    • Ein BundID-Konto sowie ein Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und PIN sind erforderlich.
    • Für die Anmeldung als Familie meldet eine erwachsene Person alle gemeinsam umziehenden Personen (Ehegatte/in und Kinder) an.
  2. Ablauf:
    • Registrieren Sie sich bei BundID oder melden Sie sich dort an.
    • Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihre Unterlagen (z. B. Personalausweis, PIN, Einzugsbestätigung des Vermieters) bereit.
    • Geben Sie Ihre Daten ein und laden Sie notwendige Dokumente hoch.
    • Nach Prüfung durch die Behörde erhalten Sie eine E-Mail.
    • Laden Sie die digitale Meldebestätigung herunter.
  3. Adressänderung auf Ausweisdokumenten:
    • Aktualisieren Sie die Adresse über die AusweisApp.
    • Die Bundesdruckerei sendet Ihnen einen Adressaufkleber für den Personalausweis oder (bei Umzug nach Stolberg) einen Wohnortaufkleber für den Reisepass.

 

  1. Anmeldung im Bürgeramt
  1. Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie online einen Termin beim Bürgerservice unter www.stolberg.de
  2. Persönliche Vorsprache:
    1. Bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung und sämtliche Ausweisdokumente mit.
    2. Bei Vertretung benötigt die vertretende Person eine schriftliche Vollmacht, Ausweis und die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung sowie den eigenen Ausweis.
  3. Bearbeitung vor Ort:
    1. Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Meldebestätigung.
    2. Ihre Adressdaten auf dem Personalausweis, der eID-Karte oder dem Aufenthaltstitel werden direkt aktualisiert.

 

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