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An-und Ummelden Wohnsitz
Beschreibung
Anmeldung des Wohnsitzes: Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung
Wenn Sie in Stolberg eine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug anzumelden.
- Alleinige Wohnung: Sie nutzen ausschließlich eine Wohnung in Deutschland.
- Hauptwohnung: Bei mehreren Wohnungen in Deutschland ist die zeitlich überwiegend genutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung. Weitere Wohnungen gelten als Nebenwohnungen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung mit:
- Persönlichen Daten (z. B. Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum)
- Aktuellen Anschriften (gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung kann online oder persönlich beim Bürgerservice erfolgen.
Online-Anmeldung
- Voraussetzungen prüfen:
- Sie sind volljährig und besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder sind EU-Bürger/in.
- Sie ziehen innerhalb Deutschlands um.
- Ein BundID-Konto sowie ein Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und PIN sind erforderlich.
- Für die Anmeldung als Familie meldet eine erwachsene Person alle gemeinsam umziehenden Personen (Ehegatte/in und Kinder) an.
- Ablauf:
- Registrieren Sie sich bei BundID oder melden Sie sich dort an.
- Starten Sie den Online-Dienst und halten Sie Ihre Unterlagen (z. B. Personalausweis, PIN, Einzugsbestätigung des Vermieters) bereit.
- Geben Sie Ihre Daten ein und laden Sie notwendige Dokumente hoch.
- Nach Prüfung durch die Behörde erhalten Sie eine E-Mail.
- Laden Sie die digitale Meldebestätigung herunter.
- Adressänderung auf Ausweisdokumenten:
- Aktualisieren Sie die Adresse über die AusweisApp.
- Die Bundesdruckerei sendet Ihnen einen Adressaufkleber für den Personalausweis oder (bei Umzug nach Stolberg) einen Wohnortaufkleber für den Reisepass.
- Anmeldung im Bürgeramt
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie online einen Termin beim Bürgerservice unter www.stolberg.de
- Persönliche Vorsprache:
- Bringen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung und sämtliche Ausweisdokumente mit.
- Bei Vertretung benötigt die vertretende Person eine schriftliche Vollmacht, Ausweis und die ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung sowie den eigenen Ausweis.
- Bearbeitung vor Ort:
- Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Meldebestätigung.
- Ihre Adressdaten auf dem Personalausweis, der eID-Karte oder dem Aufenthaltstitel werden direkt aktualisiert.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- 10.3 Zentrale Dienste, Organisation & Bürgerservice
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- Rathausstraße 11-13
- 52222 Stolberg
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02402 13-291
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Profil: Link
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Telefon: 02402 13-240
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Profil: Link
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Profil: Link
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Telefon: 02402 13-497
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Profil: Link
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Telefon: 02402 13-454
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Profil: Link
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Telefon: 02402 13-271
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Profil: Link
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Telefon: 02402 13-560
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Profil: Link
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Telefon: 02402 13-276
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